Sportversicherung ... zum Verhalten bei Sportunfällen und zu Leistungen der Sportversicherung Stand: April 2003 Alle Angaben ohne Gewähr Es gelten jeweils die Bestimmungen der Sportversicherung Grundsätzliches zur Sportversicherung Die Sporthilfe e. V. sieht eine wichtige Aufgabe darin, dem organisierten Sport und seinen Mitgliedern einen Versicherungsschutz anzubieten, der etwaige Risiken, die durch Tätigkeiten für den Verband oder Verein entstehen können, weitgehend abdeckt. Versicherungsleistungen, die sich aus dem Sportversicherungsvertrag ergeben, können nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine und Mitglieder verstanden werden. Wer ist versichert? über den Versicherungsvertrag sind u. a. Mitgliedsverbände, Vereine, Stadt- und Kreissportbünde versichert, wenn und solange sie als gemeinnützig anerkannt und sie als ordentliches Mitglied im Landessportbund NRW bzw. im Mitgliedsverband sind. Der Versicherungsschutz gilt u. a. auch für die Mitglieder und Mitarbeiter der o. g. Organisationen, die Übungsleiter, Sportlehrer und Trainer, sowie Schieds-, Kampf- und Zielrichter, und alle von einer Mitgliedsorganisation zur Durchführung versicherter Veranstaltungen beauftragten Helfer (auch Nichtmitglieder). Berufssportler, Mitglieder, bei denen die kurze Mitgliedschaft bereits von Anfang an feststeht (unter 12 Monaten), sowie Nichtmitglieder sind dagegen nicht versichert. Welche Veranstaltungen bzw. Aktivitäten sind versichert? Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- bzw. Vereinsbetriebs, also Vorbereitung und Abwicklung von Sportveranstaltungen. Versicherungsschutz besteht auch für die sportlichen Aktivitäten auf Sportanlagen, die der Verein seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt und zwar während des üblichen Sportbetriebes des Vereins, z. B. Training in einer öffentlichen Sporthalle. Auch das Wegerisiko findet Berücksichtigung im Versicherungsvertrag. Versicherungsfälle, die sich auf direktem Wege zu und von den versicherten Veranstaltungen etc. ereignen, sind mit versichert. Dabei zählt der Weg von der Wohnung oder Arbeitsstätte und reicht bis zur Rückkehr in die Wohnung oder Arbeitsstätte. Unterbrechungen des direkten Weges führen während dieser Zeit zu einem Verlust des Versicherungsschutzes. Welche Versicherungssparten gibt es? Unfallversicherung Die Unfallversicherung versichert Sportunfälle der Versicherten, die in Ausübung ihrer sportlichen Tätigkeit entstanden sind. Als Sportunfall wird jedes, durch ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt, anerkannt. Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung bietet den versicherten Personen und Mitgliedsorganisationen einen Schutz für die versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten. Vertrauensschadenversicherung Schäden an dem Vermögen (Geld und Geldwerte) einer Mitgliedsorganisation, die durch Vorsatz oder ohne Verschulden der Mitglieder der Organe, der Kassierer oder durch dort hauptberuflich Beschäftigte verursacht worden sind, sind über diese Versicherung abgegolten. Reisegepäckversicherung Die Reisegepäckversicherung umfasst das Reisegepäck, das auf versicherten Auslandsreisen mit genommen wird. Rechtsschutzversicherung Sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Versicherten im Hinblick auf z. B. die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Krankenversicherung Die Krankenversicherung tritt erst dann ein, wenn andere Leistungsträger, z. B. gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Vorleistungen erbracht haben. Versicherungsschutz gilt dann für Unfälle und Krankheiten, die die Versicherten während der versicherten Veranstaltungen erleiden bzw. von denen sie betroffen werden. Der Versicherungsschutz umfasst medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die sich aus dem Unfall oder der Krankheit ergeben. Dazu gehören auch Gestelle oder Gläser ärztlich verordneter Brillen, Kontaktlinsen oder Sportbrillen bis zu einem Höchstbetrag von 50,- € je Schadenfall und der notwendige Ersatz natürlicher oder künstlicher Zähne bei freier Materialwahl bis zu max. 40% des Rechnungsbetrages, höchstens 2.600,- € je Sportunfall. Welche Versicherungsleistungen stehen mir im Schadenfall sonst noch zu? Das Leistungsspektrum der Sportversicherung ist sehr differenziert auf den jeweiligen Schaden bezogen. Es kann daher an dieser Stelle nur auszugsweise vorgestellt werden. Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen bei: Todesfälle in Abhängigkeit vom Lebensalter und Familienstand von 2.500,- bis 18.000,- € Invalidität in Abhängigkeit vom Lebensalter und Invaliditätsgrad von 20.000,- bis 150.000,- € Übergangsleistung für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 1.250,- € nach 6 Monaten und weitere 1.500,- € nach 9 Monaten Tagegeldpauschale für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 100,- € einmalig ab 60. Tag der vorübergehenden AU Wie verhalte ich mich in einem Schadenfall? Jeder Schaden ist dem Sozialwart des SV Millingen unverzüglich nach Eintritt des Schadens zu melden. Beim Sozialwart erhalten Sie den Vordruck zur Sportschadenmeldung, der bereits mit den Daten, die dem SV Millingen bekannt sind, vorbereitet ist. Angaben zu Personalien, Unfallhergang etc. sind durch den Geschädigten zu ergänzen. Anschließend ist die Schadenmeldung beim Sozialwart abzugeben, der sie prüft und an das Versicherungsbüro der Sporthilfe weiter leitet. Der Geschädigte erhält eine Bestätigung über die Meldung des Sportunfalls. Der Sozialwart ist bei Bedarf gerne bereit, bei der Bearbeitung der Unfallmeldung zu helfen. Nach der Schadenmeldung beachten Sie bitte alle Weisungen des Versicherungsbüros bei der Sporthilfe e. V., damit jeder Schaden zügig und unbürokratisch bearbeitet werden kann. Tun Sie selbst alles, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Wo erhalte ich weitere Auskünfte zur Sportversicherung und deren Leistungen? Die vollständige Leistungsübersicht der Sportversicherung ist beim Sozialwart des SV Millingen Clemens Brune, Saalhoffer Str. 44, 47495 Rheinberg Tel. 0 28 43/68 59 E-mail: Clemens.Brune@t-online.de
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